Covid-Regeln für schriftliche Prüfungen
Gemäß Verlautbarung des Vizerektors für Lehre und Studierende
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Achten Sie bei der Anfahrt zum Campus auf die gültigen Verhaltensregeln,
wie Abstand und Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen
Verkehrsmitteln.
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Achten Sie während des Aufenthalts am Campus auf die Verhaltensregeln,
insbesondere zum Halten von Abstand.
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Waschen bzw. desinfizieren Sie bei der Ankunft im oder am Gebäude
Ihre Hände.
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Begeben Sie sich zum jeweils angekündigten Gebäude und Bereich,
und halten Sie sich dort an die entsprechenden Kennzeichnungen
zum Abstand und befolgen Sie eventuelle Anweisungen
des Personals.
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Bringen Sie einen Mund-Nasen-Schutz mit, welchen Sie bitte innerhalb
von Gebäuden und jedenfalls bis zum Erreichen des eigenen
Platzes tragen. Der Mund-Nasen-Schutz darf ausschließlich
bei Verbleib am eigenen Platz abgelegt werden, solange
kein Kontakt mit anderen Personen besteht. Beispielsweise bei
Nachfragen ist der Mund-Nasen-Schutz jedenfalls wieder anzulegen,
ebenso bei Verlassen des Platzes.
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Gehen Sie direkt zu einem freien Tisch, es gibt keine Garderobe,
Kleidung und Taschen verbleiben an Ihrem Platz.
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Bitte nehmen Sie Ihr eigenes Schreibgerät sowie leeres Papier mit.
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Nach der Prüfung lassen Sie die Prüfungsarbeit am Tisch, und
verlassen Sie wie beim Eintreten unter Einhaltung der Abstände
das Gebäude durch denselben Eingang, durch den sie gekommen
sind. Verlassen Sie danach direkt und unter Einhaltung der
Verhaltensregeln den Bereich.
Sollten Sie vor der Prüfung einschlägige Symptome (trockener Husten,
Fieber, Kurzatmigkeit etc.) haben, nehmen Sie bitte nicht an der Prüfung
teil und informieren Sie den/die PrüferIn. Insbesondere empfehlen
wir, vor dem Besuch des Campus die COVID-19 Selbstabfrage des Roten
Kreuzes (https://covid.o.roteskreuz.at/) durchzuführen, und in Ihrem
eigenen Interesse und gegenüber anderen Beteiligten achtsam zu handeln.
Versuchen Sie jedenfalls eine Gefährdung zu vermeiden, wir werden
unser Möglichstes tun, gegebenenfalls eine Anmeldung zum
nächsten Termin zu ermöglichen. Wir dürfen nochmals eindringlich um
die Beachtung der Vorgaben ersuchen, und sind uns sicher, dass wir
uns auf das Verantwortungsbewusstsein unserer Studierenden verlassen
können.
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